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Jugendschutz

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei entsprechender Altersfreigabe gestattet.

Die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten setzen die gesetzlichen Vorschriften nicht außer Kraft!

Ausnahme:
Bei Filmen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in die Vorstellung eingelassen werden.

 

Die Altersfreigabe wird von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft festgelegt. Die einzelnen Altersfreigaben der Filme erfahren Sie auf unseren Aushängen, in unserem Kinoprogramm und in der Online-Reservierung.

Mehr Informationen zur FSK finden Sie hier.

 

Des weiteren wird der Aufenthalt in Kinos im Jugendschutzgesetz (JuSchG, §11) geregelt:

Kinder unter 6 Jahren
dürfen Filmveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.

Kinder unter 14 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 20 Uhr beendet sind.

Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 22 Uhr beendet sind.

Jugendliche unter 18 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 24 Uhr beendet sind.

Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe (siehe oben) gebunden!
Die zeitlichen Begrenzungen werden aufgehoben, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.