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AGB/Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lichtblick Filmtheater Oldenburg in Holstein

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das Lichtblick Filmtheater erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der Ostholsteiner Dienstleistungsgesellschaft mbH, Lichtblick Filmtheater, Schuhstr. 97, 23758 Oldenburg als Betreiberin im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich verbindlich an.

1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angaben gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch des Lichtblick Filmtheater unterliegt den Bestimmungen des Gesetztes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
Der Einlass von Kindern (besonders unter 3 Jahren) erfolgt unter dem Vorbehalt dessen, dass es nicht zu einer Störung der Vorstellung kommt. Dies liegt allein in der Verantwortung der begleitenden Eltern. Im Störungsfall können sowohl Kinder, als auch Eltern des Saales (des Hauses) verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises entsteht hierdurch nicht.

2. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse abgeholt werden. Kartenreservierungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst werden, verfallen und werden vom EDV-System automatisch gelöscht. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.

3. Die Eintrittskarte ist bar zu bezahlen. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.

4. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.

5. Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung nach Maßgabe der Ziffer 4 verfällt spätestens mit Ablauf von 10 Minuten nach Beginn des Hauptfilmes. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Betreibers bzw. Veranstalters ausgeschlossen.

7. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Kinogebäude nicht gestattet. Das Verteilen von Handzetteln etc. sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.

9. Hunde, ausgenommen Blinden, Führ- und Partnerhunde für Menschen mit Handicap, sowie andere Tiere dürfen zur Veranstaltung nicht mitgenommen werden.

10. Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) sind im Lichtblick Filmtheater nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers bzw. Veranstalters gestattet. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).

11. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

12. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist folge zu leisten, Mobiltelefone (Handys) sind, zur Vermeidung von Störungen, während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.

13. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.


Hausordnung des Lichtblick Filmtheater Oldenburg in Holstein

Liebe Gäste! Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:

Betreff: Zutritt von Kindern und Jugendlichen im besonderen:

Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf! Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse bzw. im Foyer. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis o.ä.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Betreff: Filmpiraterie

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt und trifft im speziellen Ihren Geldbeutel. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung mit zum teil langjährigen Gefängnisstrafen. Wir sind unseren Lieferanten verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke o.ä. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle einer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalten wir uns vor.

Betreff: Süßwaren und Getränke selbst mitbringen

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass unsere Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

Zum Schluss:

Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne Vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal. Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr Handy auszuschalten, wünschen wir Ihnen

viel Spaß im Lichtblick Filmtheater Oldenburg!